Leistungen

Servicestelle auch für Neuwagen

Servicestelle
auch für Neuwagen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Werksgarantie Ihres Fahrzeugs nicht verfällt, wenn Wartungs- oder Reparaturarbeiten von einer unabhängigen Werkstatt durchgeführt werden.

Auf europäischer Ebene regelt die Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Gemeinschaft, die am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist, den Service und die Reparatur von markenfremden Fahrzeugen. In der Schweiz gelten gemäss der Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) dieselben Bestimmungen.

Während der Garantiezeit des Fahrzeugherstellers kann ein Endverbraucher sein Fahrzeug ohne Bedenken in einer unabhängigen Werkstatt warten oder reparieren lassen, ohne dass dadurch Garantieansprüche verloren gehen. Dies gilt auch für Reparaturen infolge eines Unfalls.

Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen Arbeiten nicht fachgerecht oder fehlerhaft ausgeführt wurden. Es besteht somit keine Verpflichtung, das Fahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich in einer autorisierten Markenwerkstatt warten oder reparieren zu lassen.

Übersicht

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Jedes Fahrzeug ist nur so gut wie sein Service. Um die Qualität unserer Werkstattleistungen dauerhaft auf höchstem Niveau zu halten, werden unsere Mitarbeitenden regelmässig und intensiv geschult. Nicht zuletzt trägt dies zu einem positiven Arbeitsklima bei, von dem auch unsere Kundinnen und Kunden profitieren.

Reparaturen/Wartung

Wir bieten auch einen Autoschlüssel-Service an. Ob Ersatzschlüssel oder Duplikate – bei uns erhalten Sie eine zuverlässige und fachgerechte Lösung für Ihr Fahrzeug.

Autoschlüsseldienst

Reifen für PKW, Motorräder, Geländewagen und Transporter Wir bieten Ihnen hochwertige Markenreifen zu attraktiven und fairen Preisen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl neuer Felgen und beraten Sie kompetent und individuell.

Räder & Felgen